FORDERUNGSEINZUG

Sind Forderungen bereits gerichtlich tituliert, können Gläubiger diesen Anspruch über den Forderungseinzug geltend machen. Zu den vollstreckbaren Titeln zählen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteil, und die im Wege der Zwangsvollstreckung einzuleitenden Maßnahmen wie Pfändungen, Einsatz Gerichtsvollzieher etc..

Als Form der Zwangsvollstreckung gelten die Durchsetzung mittels Gerichtsvollzieher, die Forderungspfändung, Arrestbeschlüsse und Vermögensoffenbarung sind weitere Mittel der Zwangsvollstreckung.

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